AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur blickfeld-projekte, Heinrich-Barth-Straße 4, 20146 Hamburg, Gültig ab 01.10.08

Allgemeine Rahmenbedingungen für alle Leistungen (Erstellen von Webseiten, Onlineshops, CMS-Systeme, Anwendungen von Prindesign, sonstige Auftragsdatenvereinbarung, Erstellen von Individualsoftware, Anpassen von Standardsoftware, Liefern von Standardsoftware, sonstige Leistungen). Sofern an andere Stelle, insbesondere in Verträgen von "Dienstleistungsbedingungen" die Rede ist, sind, sofern es keine eigenständigen Dienstleistungsbedingungen gibt, auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemeint.

01. Definition
blickfeldprojekte, die diese AGB stellt, wird im folgenden auch bezeichnet als Verwender und Auftragnehmer; die andere Partei auch als Kunde und Auftraggeber. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem Vertrag selbst bzw. dessen Anlagen, wie z.B. einem Erstellungsschein.

02. Geltungsbereich
02.1. Diese Vertragsbedingungen gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen von blickfeld-projekte und Rechtsnachfolgern im Rahmen der gesamten Geschäftstätigkeit und unabhängig von der vertragsrechtlichen Einordnung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen von blickfeld-projekte gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB wird hiermit widersprochen.

02.2. Diese AGB gelten für die Rechtsnachfolger des Kunden auch dann, wenn keine ausdrückliche Einbeziehung durch Verträge zwischen dem Kunden und seinen Rechtsnachfolgern erfolgt. Der Kunde steht blickfeld-projekte dafür ein, ggf. erforderliche Mithilfehandlungen hierfür auf eigene Kosten und Gefahr vorzunehmen.

02.3. Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Die Angestellten oder sonst wie Unterbeauftragten von blickfeld-projekte sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

02.4. blickfeld-projekte ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen, Preislisten usw zu ändern. Dies gilt insbesondere ?dann , wenn sie Einkaufs- oder Bezugspreise oder sonstige preisbildende Faktoren erheblich zu Lasten von blickfeld-projekte verändern.

02.5. Im Falle von Ziff. 2.4 hat der nicht-gewerbliche Kunde das Recht, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Bis zu seinem Ende wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt. Macht er von seinem Recht keinen Gebrauch, so gelten die Änderungen spätestens dann als akzeptiert. Wenn der Kunde die Leistungen von blickfeld-projekte seit Kenntnis der Änderungen über die 3 Abrechnungszentrum oder 3 Monate hinweg in Anspruch nimmt.

02.6. Der gewerbliche Kunde (d. h. der Nicht- "Verbraucher" i.S.d. Gesetze) kann innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen spätestens jedoch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen, den Änderungen widersprechen. Widerspricht der gewerbliche Kunde nicht innerhalb dieser Frist, so werden die Änderungen wirksamer Vertragsbestandteil. Widerspricht der gewerblichen Kunde fristgemäß, so kann blickfeldprojekte abweichend von Ziff. 3.2 mit einer Frist von 2 (zwei) Wochen kündigen. Kündigt blickfeldprojekte nicht, so wird der Vertag zu den alten Bedingungen fortgesetzt.

02.7. Widerspruch und Kündigungen bedürfen des Schriftform; für die Rechtzeitigkeit entscheidet der Zugang beim jeweiligen Erklärungsempfänger.

02.8. Diese AGB sowie alle Änderungen sind online im Internet auf den Seiten von blickfeldprojekte unter http://www.blickfeld-projekte.de/ verfügbar. Die Mitteilung von Änderungen an dieser Stelle wird vom Kunden als hinreichende Bekanntgabe im Sinne von Ziff. 2.4 anerkannt. blickfeldprojekte wird den Kunden ergänzend per E-mail informieren, sofern der Kunde blickfeldprojekte hierzu seine jeweils aktuelle E-mail-Adresse mitgeteilt hat.

03. Vertragsdauer, Kündigungen
03.1. Sofern es sich um Dauerschuldverhältnisse handelt, die eine fortlaufende Leistungserbringung beinhalten, kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien zum Ablauf der im Vertrag festgesetzten Frist gekündigt werden. Die Kündigungserklärung muss blickfeldprojekte mindestens 3 (drei) Monate vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen, andernfalls verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um weitere 12 Monate.

03.2. Die Kündigung bedarf der Schrittform für die Rechtzeitigkeit entscheidet der Zugang bei blickfeldprojekte. Das Recht zur außenordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

04. Angebote, Preise
04.1. Die Angebote von blickfeld-projekte sind stets unverbindlich und freibleibend. Verträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung der Dienstleistung durch blickfeld-projekte zustande. Mündliche Vereinbarungen werden nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung wirksam.

04.2. Die Preise für die Leistungen von blickfeldprojekte bestimmten sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten. Die Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste bzw. der Auftragsbestätigungen. Sofern nichts anderes vermerkt, sind diese Preise Nettopreise. Verpackung, Portokosten, Transportversicherung, Zollgebühren, sowie auch die gesetzliche Umsatzsteuer nach den jeweils aktuellen Sätzen werden zusätzlich berechnet. Ziff. 02.1. gilt entsprechend.

04.3. Weitere Änderungen, die nicht im Vertragsumfang enthalten sind, werden mit EUR 70,- pro Stunde in Rechnung gestellt.

05. Leistungsumfang
05.1. Beschaffenheit und Umfang der Leistungen von blickfeld-projekte ergeben sich aus den gesondert zu vereinbarenden Leistungsbeschreibungen oder aus dem Vertrag, dessen Bestandteil diese AGB sind. Leistungsdaten in Angeboten sowie die Beschaffenheit von Mustern sind nur verbindlich, wenn blickfeld-projekte sie ausdrücklich schriftlich bestätigt. Ziff. 2.1. gilt für die Leistungsbeschreibungen entsprechend. Blickfeld-projekte stellt seine allgemeinen Leistungsbeschreibungen online im Internet auf seinen Seiten unter http://www.blickfeld-projekte.de/ zur Verfügung. Für Änderungen der Leistungsbeschreibungen gelten Ziff. 2.4. und 2.8. entsprechend.

05.2. blickfeld-projekte ist zur Verarbeitung der vom Kunden gelieferten Daten nur verpflichtet, soweit diese den Anforderungen entsprechen, die sich aus den Leistungsbeschreibungen/dem Vertrag und gesetzlichen Datenschutzbestimmungen ergeben. Eine inhaltliche und rechtliche Überprüfung durch blickfeld-projekte findet nur im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Umfang statt, im Übrigen ist der Kunde hierfür selbst verantwortlich und erklärt mit Auftragserteilung, dass die Daten den vorstehenden Anforderungen genügen. Datenträger jeder Art wie Papier, Disketten usw. werden Eigentum von blickfeld-projekte.

05.3. blickfeld-projekte bietet seine Leistungen selbst oder durch Dritte an, soweit nicht im Vertrag etwas anderes vereinbart wird. Notwendige Betriebsunterbrechungen für Wartung und Reparaturen werden frühestmöglich angekündigt. Störungen werden schnellstmöglich beseitigt. Die gesamte Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten von blickfeld-projekte.

05.4. Bedient sich blickfeld-projekte zur Leistungserbringung, so kommt zwischen den Dritten und den Kunden kein Vertrag zustande.

05.5. Soweit blickfeld-projekte entgeltfreie Dienstleistungen erbringt, können diese jederzeit nach Vorankündigung eingestellt oder kostenpflichtig gemacht werden. Ziff. 2.4. gilt entsprechend.

06. Leistungsfristen, Termine
6.1. Liefer-, Fertig- und Zur Verfügungsstellung Fristen und –termine ergeben sich aus der Auftragsbestätigung; Sie sind unverbindlich, solange blickfeld-projekte sie nicht schriftlich bestätigt hat. Fixtermine bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen und gesonderten Vereinbarung. Die angegebenen Liefertermine beziehen sich auf den Übergabezeitpunkt an den ersten Transporteur.

06.2. Soweit Verzögerungen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte verursacht werden (Änderungswünsche, verspätete Lieferung von beizustellenden Daten etc.), verschieben sich die Liefertermine. Anspruch auf vorrangige Bearbeitung von Aufträgen, bei denen derartige Verzögerungen eintreten, besteht nicht.

06.3. Dem Kunden ist bekannt, dass blickfeld-projekte in den Fällen, in denen der Kunde trotz der von ihm zu vertretenden Terminverzögerungen oder aus anderen Gründen auf umgehender Bearbeitung besteht, wegen der besonderen Eilbedürftigkeit einerseits nicht mehr die üblichen Qualitätskontrollen durchführt und dementsprechend nicht für Qualitätsbeanstandungen haftet, anderseits aber auch kein gesondertes Entgelt oder Aufpreis verlangt.

06.4. Soweit höhere Gewalt, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber der physikalischen Netze, Arbeitskämpfe, nicht zu vertretendes Unvermögen in der Sphäre von blickfeld-projekte eintreten, verschieben sich die Liefer- bzw. Leistungstermine. 06.5. Sofern blickfeld-projekte die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, hat der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von ½ % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Rechnugswertes der vom Verzug betroffenen Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf grober Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz von blickfeld-projekte beruht.

07. Lieferung/Abnahme, Gewähleistung, Eigentumsvorbehalt
07.1. Der Kunde verpflichtet sich, Unterlagen (Texte, Fotos, etc. ), die für die Erstellung der Leistung erforderlich sind, innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsunterzeichnung zur Verfügung zu stellen.

07.2. blickfeld-projekte informiert den Kunden sobald die Leistungen zur Verfügung stehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von blickfeld-projekte binnen 7 Kalendertagen nach Zurverfügungstellung bzw. Zugang einer entsprechenden Mitteilung zu prüfen und abzunehmen, soweit nicht Mängel vorliegen, die die Leistung wesentlich beeinträchtigen und daher für den Kunden nutzlos machen. Die Abnahme ist schriftlich zu erklären, gegebenenfalls unter Bezeichnung der nicht wesentlichen Mängel.

07.3. Erfolgt innerhalb der Frist keine Beanstandung, gilt die von blickfeld-projekte erbrachte Leistung auch ohne ausdrücklichen Erklärungen des Kunden als mangelfrei abgenommen. Auch die unbemängelte Inanspruchnahme gilt als Abnahme. Bei einmaligen Leistungen gilt die unbemängelte Inanspruchnahme als Verzicht auf jegliche Gewährleistung.

07.4. Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme bzw. dem Verstreichen der in Ziff. 07.1 genannten Frist.

07.5. Hinsichtlich der Gewährleistungsfristen gelten diejenigen gesetzlichen Bestimmungen, für die die von der Gewährleistung betroffene Leistung charakterisitisch ist. Soweit danach zuverlässig, ist die Gewährleistungsfrist auf 3 (drei) Monate beschränkt.

07.6. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von blickfeld-projekte.

08. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
08.1. Alle Leistungen, die von blickfeld-projekte vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, sind unabhängig davon zu bezahlen, ob der Kunde sie nutzt. Eine Rückerstattung oder Minderung der Zahlungsverpflichtungen aufgrund fehlender Inanspruchnahme ist ausgeschlossen. Wünscht der Kunde zusätzliche Leistungen, so ist ein neuer Vertrag zu schließen oder der bestehende zu erweitern; letzteres bedarf der Schriftform.

08.2. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich nach Rechnungslegung (spätestens 2 Monate nach Vertragsunterzeichnung) durch blickfeld-projekte, blickfeld-projekte steht aber das Recht zu, zu verlangen, dass eine Einzugsermächtigung durch den Kunden erteilt und Vorauszahlungen geleistet werden. Die Rechnungsstellung über laufende Dienstleistungen erfolgt zu von blickfeld-projekte frei zu bestimmenden bzw. den vertraglich vereinbarten Zeitpunkten für erbrachte oder zukünftige Leistungen, die blickfeld-projekte dem Kunden mitteilt (Abrechnungszeitraum). Die Rechnungsstellung über einmalige Leistungen erfolgt grundsätzlich nach Erbringungen der Leistung durch blickfeld-projekte, bei größeren Projekten darf blickfeld-projekte Abschlagsrechnungen in 20-Prozent-Schritten legen; wie der Leistungsfortschritt gemessen wird, ergibt sich aus den vertraglichen Leistungsbestimmungen/Pflichtenheften und wird ansonsten von blickfeld-projekte nach billigem Ermessen bestimmt. Rechnungen sind mit Zugang beim Kunden ohne Abzug sofort fällig. Als zugegangen gilt eine Rechnung am 2. (zweiten) Tage nacht Absendung bei blickfeld-projekte, unabhängig davon ob sie per Post, Telefax oder E-Mail versandt wird.

08.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn blickfeld-projekte über den Betrag verfügen kann; im Falle von Schecks, sobald der Scheck vorbehaltlos gutgeschrieben worden ist; im Fall von Lastschriftverfahren mit Gutschrift auf einem Konto von blickfeld-projekte.

08.4. blickfeld-projekte ist berechtigt, Zahlungen zunächst mit älteren Schulden des Kunden zu verrechnen, egal aus welchem Rechtsgrund diese bestehen; entgegenstehende Tilgungsbestimmungen gelten als nicht erfolgt, es sei denn sie sind ausdrücklich schriftlich durch blickfeld-projekte bestätigt. ?Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist blickfeld-projekte berechtigt, die Zahlungen zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptleistung zu verrechnen.

08.5. Werden blickfeld-projekte Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist blickfeld-projekte berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen sowie Vorauszahlungen bis zur Höhe der Restforderungen und Sicherheitsleistungen (ggf. in übersteigender Höhe, sofern blickfeld-projekte vom Kunden zu vertretende weitere Inanspruchnahmen/Ausfälle drohen) zu verlangen.

08.6. Bei vollständigem und teilweisem Zahlungsverzug über mindesten 2 (zwei) Abrechnungszeiträume ist blickfeld-projekte berechtigt, bestehende Verträge außerordentlich zu kündigen und die Forderungen/Restforderungen sofort fällig zu stellen. Ebenso ist blickfeld-projekte berechtigt, ab Zahlungsverzug des Kunden Zinsen von 5% (fünf Prozent)- Punkten über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank zu berechnen, es sei denn, dass blickfeld-projekteeine höhere Zinslast nachweist. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.

09. Aufrechnung/Zurückbehaltung
Gegen Ansprüche von blickfeld-projekte kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus dem einzelnen, konkreten Vertragsverhältnis zu, dessen Bestandteil diese AGB sind.

10. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
10.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen von blickfeld-projekte sachgercht zu nutzen und übermäßige Inanspruchnahme zu vermeiden. Soweit blickfeld-projekte eine Benutzerordnung für seine Dienstleistungen veröffentlicht, hat der Kunde diese zu beachten. Jegliche Nutzung zu gesetzwidrigen Zwecken, seien sie straf-, öffentlich- oder zivilrechtlicher Natur, ist untersagt.

10.2. Der Kunde hat blickfeld-projekte auch unverzüglich über Veränderungen der bei Vertragsabschluss maßgeblichen Verhältnisse zu informieren, insbesondere über die Rechtsstellung seiner Person, die Gesellschaftsverhältnisse, die technischen Voraussetzungen im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen von blickfeld-projekte, aber auch, soweit sie die Preisgestaltung betreffen können. Im Falle einer Gesamtrechtsnachfolge oder des § 613a BGB auf Seiten des Kunden, ist blickfeld-projekte berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

10.3. Die Nutzung der Dienstleistungen von blickfeld-projekte durch andere als den Kunden (Dritte) oder die Gestattung dieser Nutzung ist nur zulässig, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wird. Eine fehlende vertragliche Vereinbarung entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung für die Inanspruchnahme durch Dritte.

10.4. Erkennbaren Mängel und Schäden sind blickfeld-projekte unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Schäden zu verhindern und zu minimieren. Er hat blickfeld-projekte die Feststellung und Beseitigung von Mängeln zu ermöglichen und zu diesem Zweck Zugang zu seinen Räumen und Einrichtungen zu gewähren. Soweit Störungen und Schäden im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, sind blickfeld-projekte alle Aufwendungen zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der Ursachenermittlung und Störungs- oder Schadensbeseitigung entstanden sind.

10.5. Verstößt der Kunde gegen die Pflichten oder Obliegenheiten nach Ziff. 10.1. und 10.3., so ist blickfeld-projekte zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt.

11. Geheimhaltung/Datenschutz
11.1. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten alle blickfeld-projekte überlassenen Informationen als vertraulich. Der Kunde wird hiermit belehrt, dass seine Daten im Rahmen dieses Vertrages gespeichert, verarbeitet und ggf. an von blickfeld-projekte in die Leistungserbringung eingeschaltete Dritte, die denselben Qualitäts- und Datenschutzstandards unterworfen sind wie blickfeld-projekte selbst, weitergeleitet werden. Durch die Unterzeichnung des Vertrages willigt der Kunde diesem Umfang und im Rahmen sonstiger nationaler und internationaler Vorschriften zum Datenschutz in die Datenverarbeitung- und Weiterleitung durch blickfeld-projekte ein.

11.2. blickfeld-projekte steht dafür ein, dass alle Personen, die sich bei blickfeld-projkete oder seinen Dienstleistungen mit den Daten in irgendeiner Form befassen, die aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen kennen und beachten. Der Kunde seinerseits ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Er darf sich aufgrund der Dienstleistungen von blickfeld-projekte keine für ihn nicht bestimmten Daten beschaffen.

12. Urheber- und Leistungsschutzrechte
12.1. Der Kunde/Auftraggeber überträgt blickfeld-projekte soweit für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich, die Nutzungsrechte an dem vom Kunden/Auftraggeber gelieferten Daten.

12.2. Der Auftraggeber versichert, die für die Erstellung des Vertragsgegenstandes erforderlichen Verwertungsrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Materialien zu besitzen und, dass durch den Vertrag Urheber- und Nutzungsrechte Dritter nicht verletzt werden. Er versichert ferner, dass die auf dem Auftragnehmer im Rahmen des Vertrages zu übertragenen Rechte a) nicht auf Dritte übertragen oder mit Rechten Dritter belastet sind; b) Dritte nicht mit deren Ausübung beauftragt wurden; c) Bei Vertragsabschluss keine anderweitigen Verpflichtungen bestehen, die die von ihm zu erbringenden Leistungen behindern könnten.

12.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Übertragung aller Lizenzrechte befugt ist, die zur Herstellung des Vertragsegenstandes und dessen späterer Nutzung durch den Auftragnehmer im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen erforderlich sind. Soweit der Auftraggeber damit Lizenzgeber ist oder wird, versichert er, dass von ihm des Vertragsgegenstandes gegenüber niemanden eine noch fortwirkende Vereinbarung getroffen ist und wird, derzufolge Verwertungsrechte und Befugnisse der nach diesem Vertrag zu gewährenden Art automatisch erlöschen oder von ihm an einen Dritten fallen, falls über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird, der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt oder in Verzug gerät oder falls sonstige auflösende Bedingungen für den eigenen Rechtserwerb des Auftraggebers erfüllt sind. Der Auftraggeber versichert ferner, das ihm uch nichts darüber bekannt geworden ist, dass ein Dritter, von dem er seine Rechte herleitet, für seinen Rechtserwerb entsprechende auflösende Bedingungen mit seinen etwaigen Vormännern vereinbart hat, denenzufolge der Auftraggeber die von ihm auf den Auftragnehmer zu übertragenen Rechte ohne sein Zutun verlieren könnte.

12.4 Unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Ansprüche und Rechte wir der Auftraggeber des Auftragnehmer und andere Personen und Gesellschaften, die Rechte vom Auftraggeber herleiten, von allen gegen diese erhobenen Ansprüche Dritter einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung vollständig und unbedingt freistellen. Soweit Dritte gegen den Auftragnehmer Ansprüche geltend machen, , ist dieser verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber erklärt sich darüber hinaus schon jetzt verbindlich und unwiderruflich bereit, an einem möglichen Prozess, den ein Dritter gegen den Auftragnehmer anstrengen könnte, als Haupt- und Nebenintervenient oder Streitgenosse im Sinne der § 64 ff. ZPO (Zivilprozessordnung) teilzunehmen. Es ist dem Auftraggeber nicht erlaubt, seine Rechte im Rahmen des Vertrages selbst zu vertreten und zu verteidigen. Einen ohne Zustimmung des Auftraggebers abgeschlossenen Vergleich muss dieser aber nur insoweit gegen sich gelten lassen, als die durch den Vergleich berücksichtigten Ansprüche Dritter nachweislich begründet waren.

13. Haftung von blickfeld-projekte
13.1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertagsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber blickfeld-projekte als auch gegenüber Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von blickfeld-projekte ausgeschlossen. Blickfeld-projekte wie auch seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften auch nicht für entgangenen Gewinn und für indirekte Schäden, unabhängig davon, ob diese beim Kunden oder bei Dritten entstehen. Dies gilt allerdings nur, soweit sich nicht aus den folgenden Bestimmungen etwas anderes ergibt.

13.2 Die Haftung von blickfeld-projekte ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
13.3. Ist der Kunde selbst Kaufmann, so gilt die Beschränkung gemäß Ziff. 14.1. auch in Fällen grob fahrlässigen Verhaltens.
13.4. Die Haftung von blickfeld-projekte für Vermögensschäden des Kunden ist auf 12.500,- Euro begrenzt.
13.5. Tritt ein Schadensereignis im Machtbereich eines Dritten (Zulieferer etc.) ein, so haftet blickfeld-projekte nur in dem Umfang, in dem der Dritte blickfeld-projekte gegenüber haftet.
13.6. In allen Fällen, in denen es gesetzlich zulässig ist, ist die Haftung von blickfeld-projekte auf den Betrag begrenzt, den der Kunde für die erbrachten Dienstleistungen zu zahlen hat.
13.7. Soweit der zugrunde liegende Vertrag ein Kauf-, Werk- oder Werklieferungsvertrag ist, ist die Haftung für zugesicherte Eigenschaften nicht beschränkt.

13.8. blickfeld-projkekte haftet nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der übermittelten Informationen. Ebenso wenig haftet blickfeld-projekte dafür, dass die Informationen und Daten frei von Rechten Dritter sind oder der Absender oder die Empfänger sie rechtmäßig behandelt oder weiterverarbeitet.

14. Haftung des Kunden/Auftraggebers
14.1. Der Kunde haftet für alle Schäden, die blickfeld-projekte und seinen Mitarbeitern oder Kunden oder sonstigen Vertragspartnern von blickfeld-projekte durch ihn oder seine Mitarbeiter und Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen oder durch von ihm oder seinem Auftrag von Dritte zur Vertragserfüllung eingebrachte Gegenstände entstehen. Diese Haftung umfasst auch Mangelfolgeschäden.

14.2. Der Kunde haftet für alle Rechtsverletzungen und Ansprüche von blickfeld-projekte und Dritten, die durch die oder im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Inanspruchnahme einer Dienstleistung von blickfeld-projekte entstehen. Die Haftung ist nicht auf die Benutzung durch den Kunden selbst oder desswen Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen beschränkt.

15. Verjährung/Verwirkung
Eine Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Vertrag ist spätestens zwei Jahre nach Vertragsabschluss ausgeschlossen. § 201 BGB gilt entsprechend.

16. Zugang von Erklärungen
16.1. Eine Erklärung, die außerhalb der übliche Geschäftszeiten von blickfeld-projekte- Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 15.00 Uhr- bei diesem eingeht, gilt erst zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten als zugegangen.

16.2. Erklärungen des Kunden werden erst wirksam, wenn ihr Zugang von blickfeld-projekte schriftlich bestätigt worden ist. Dies gilt allerdings nur dann, wenn ein Fall des § 24 AGBG vorliegt, der Kunde also Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

17. Schlussbestimmung
17.1. Erfüllungsort ist der Sitz von blickfeld-projekte Hamburg.

17.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss insbesondere des UN-Kaufrechts, des einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des einheitlichen Vertragsabschlussgesetzes (EAG). Ergänzend gelten für diesen Vertrag die Bestimmungen des deutschen Urheber- und Datenschutzrechts.

17.3. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt.

17.4. Bei Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen AGB ist Gerichtsstand, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, Hamburg. Im Übrigen wird er Kunde eine örtliche Unzuständigkeit des Amts- bzw. Landgerichts Hamburg nicht rügen. Blickfeld-projekte ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.

17.5. Begriffe wie Kündigung und Rücktritt stehen synonym für das jeweils gesetzlich vorgesehene Verhalten bei Einzel- und Dauerschuldverhältnissen, für die diese AGB gleichermaßen gelten, ohne das die Wortwahl die Rechtswahl einschränkt.